SBV Mandat bei Outsourcing (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.01.2019, 11:47 (vor 1935 Tagen) @ ussibier

Hallo,

die Folgen eines "Outsourcings" für die SBV hängen von den konkreten Umständen ab - u.a. der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.
An den Folgen eines Arbeitgeberwechsels ändert Art und Umfang der SBV-Freistellung grundsätzlich nichts.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gelten die generellen Vorschriften des § 613a BGB (Betriebsübergang) sowie die speziellen Schutzvorschriften, die das SBV-Mandat schützen, weiter.

--
&Tschüß

Wolfgang


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