SBV Mandat bei Outsourcing (Allgemeines)
Hallo,
die Folgen eines "Outsourcings" für die SBV hängen von den konkreten Umständen ab - u.a. der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.
An den Folgen eines Arbeitgeberwechsels ändert Art und Umfang der SBV-Freistellung grundsätzlich nichts.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gelten die generellen Vorschriften des § 613a BGB (Betriebsübergang) sowie die speziellen Schutzvorschriften, die das SBV-Mandat schützen, weiter.
--
&Tschüß
Wolfgang