SBV Mandat bei Outsourcing (Allgemeines)
Auf jeden Fall benötigen BR und SBV bei einer derartigen Aufspaltung unbedingt fachliche juristische Beratung.
Hallo, das sehe ich genauso. Und laut Literatur hat Anwaltskosten bei solchen Betriebsänderungen in aller Regel der AG zu tragen (§ 111 S. 2 BetrVG).
Gruß,
Cebulon