SBV Mandat bei Outsourcing (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.01.2019, 15:45 (vor 1933 Tagen) @ ussibier

hallo,

wenn tatsächlich ein Teil des Betriebes in eine neue juristische Person überführt wird (auch innerhalb desselben Konzerns), dann geht tatsächlich idR die Wählbarkeit für den bisherigen Betrieb verloren.

Eine Ausnahme wäre grundsätzlich nur möglich, indem ein Gemeinschaftsbetrieb iSd § 1 Abs. 2 BetrVG vorliegt oder aber durch (Überleitungs-)TV andere BR-Strukturen möglich sind bzw. ermöglicht werden.

Auf jeden Fall benötigen BR und SBV bei einer derartigen Aufspaltung unbedingt fachliche juristische Beratung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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