Onlinebewerbungsverfahren (Einstellung)

Holz_116, Thursday, 17.01.2019, 07:44 (vor 1897 Tagen)

Hallo zusammen,

mir stellen sich momentan mehrere Fragen zu unserem Onlinebewerbungsverfahren bzw. generell zu dem Verfahren.

Mein AG hat ein Onlinebewerbungsverfahren installiert, in diesem kann man ankreuzen ob man eine Schwerbehinderung hat oder nicht.
Wie verhält es sich, wenn ein Bewerber dies nicht ankreuzt aber an exponierter Stelle im Anschreiben oder Lebenslauf diese angibt?
Die Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, das was in die Onlinemaske eingegeben wurde zählt für uns, wir schauen uns die anhängenden Dokumente nicht an.
Ich persönlich halte dies nicht AGG sicher und warte dass in so einem Fall mal ein Bewerber klagt.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, in wie weit werde ich als SBV einbezogen. Hatte jetzt mehrere Verfahren, in denen ich von den Vorgesetzten der Stelle nicht involviert wurde.
Gerade in so Fällen, wenn ein Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, sollte doch zumindest die SBV kontaktiert werden(?) warum man sich gegen diesen Bewerber entschieden hat.


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