Onlinebewerbungsverfahren (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 17.01.2019, 08:37 (vor 1898 Tagen) @ Holz_116

Mein AG hat ein Onlinebewerbungsverfahren installiert, in diesem kann man ankreuzen ob man eine Schwerbehinderung hat oder nicht.
Wie verhält es sich, wenn ein Bewerber dies nicht ankreuzt aber an exponierter Stelle im Anschreiben oder Lebenslauf diese angibt?
Die Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, das was in die Onlinemaske eingegeben wurde zählt für uns, wir schauen uns die anhängenden Dokumente nicht an.
Ich persönlich halte dies nicht AGG sicher und warte dass in so einem Fall mal ein Bewerber klagt.

Hallo,

diese Ansicht werden sie sicherlich so lange vertreten, bis sie das erste AGG-Verfahren verloren haben. Wenn sie sich anliegende Unterlagen nicht ansehen, warum nehmen sie die dann an? Wird sicherlich spannend was ein Gericht dazu sagt.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, in wie weit werde ich als SBV einbezogen. Hatte jetzt mehrere Verfahren, in denen ich von den Vorgesetzten der Stelle nicht involviert wurde.

Waren SB-Bewerber dabei? Ist die Prüfung gelaufen ob Jobs mit SB besetzt werden können?

Gerade in so Fällen, wenn ein Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, sollte doch zumindest die SBV kontaktiert werden(?) warum man sich gegen diesen Bewerber entschieden hat.

Ganz ehrlich: wie kommst du darauf? Offensichtliche Nicht-Eignung kann der Arbeitgeber sicherlich selbst feststellen, er trägt ja auch das Risiko eines AGG-Verfahrens. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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