Onlinebewerbungsverfahren (Einstellung)

Holz_116, Friday, 18.01.2019, 07:15 (vor 1926 Tagen) @ Siefermann

Guten Morgen,

bei uns (Öffentlicher Dienst, Ba.-Wü.) wird ein Online-Bewerbungsverfahren angewandt. Hier ist die Möglichkeit vorgesehen, den Punkt "Schwerbehinderung" anzukreuzen. Was mich wundert, dass Dein AG keine Unterlagen sehen möchte. Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse) werden bei uns im Online-Portal als pdf-Anlagen zwingend angefordert. Grundsätzlich sind die Unterlagen ja auch von gewisser Bedeutung, wenn es nachher um die Frage der Eingruppierung und somit ggf. um gutes Geld geht.
Die als pdf eingereichten Unterlagen werden vom zuständigen Personaler dann nochmals händisch geprüft. Sollte sich hierbei herausstellen, dass im Anschreiben eine Schwerbehinderung/Gleichstellung angegeben wurde - die aus welchen Gründen auch immer im Online-Portal nicht erfasst wurde - dann korrigiert der zuständige Mitarbeiter beim Personalamt dies "händisch" im System. Sobald"Schwerbehinderung/Gleichstellung" angekreuzt wurde, generiert das entsprechende Programm (bei uns PERSIS) automatisch eine Mitteilung an mich, dass im Stellenverfahren Bewerbungen schwerbhinderter bzw. gleichgestellter Personen vorliegen.

-> die Unterlagen werden schon benötigt, nur die Personaler prüfen das nicht noch einmal.
Der Vorgesetze liest sich die Unterlagen durch, ob diese aber mit Schwerbehinderung und Beteiligung der SBV sich auskennen, bezweifle ich.


Ich bekomme dann die eingereichten Unterlagen im Online-Umlauf zur Einsicht und kann meine Einschätzung im System vermerken.

Sollte ich der Auffassung sein, dass ein SB-Bewerber zum Gespräch eingeladen werden muss (sofern er nicht eh schon berücksichtigt wurde),, schreibe ich eine Mail an den zuständigen Personalrat sowie den Personalsachbearbeiter und dann läuft es. Wir hatten so einen Fall vor kurzem, als eine Stelle in der EDV-Abteilung ausgeschrieben wurde und sich ein Kollege beworben hatte, der bisher bei einem großen Software-Unternehmen in der Anwenderbetreuung beschäftigt war. P-Amt wollte ihn nicht einladen (keine Ausbildung im öffentlichen Dienst) - nach einem entsprechenden Hinweis wurde der Bewerber dann aber zum Vorstellungsgespräch mit dazu gebeten.

-> da ich volles Leserecht, wie die Mitglieder des BR`s habe kann ich jederzeit reinschauen.


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