Onlinebewerbungsverfahren (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 17.01.2019, 09:04 (vor 1898 Tagen) @ garda

Moin Moin Garda,

der Arbeitgeber muss sich unverzüglich bei der SBV melden, wenn Bewerbungen Schwerbehinderter eingegangen sind, d.h. auch wenn diese offensichtlich ungeeignet sind. Bei einer rechtlichen Prüfung und Mitteilung an den Arbeitgeber wäre ich vorsichtig. 1. Muss es dazu auch eine Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehinderte geben, 2. kann es sonst sein, dass, wenn sich die Schwerbehinderten einklagen, zum einen bei diesen ein komisches Bild von der Schwerbehindertenvertretung entsteht und zum anderen, wenn die Schwerbehinderten den Prozess gewinnen, der Arbeitgeber von der SBV wissen wollen wird, wie sie zu der anderslautenden Einschätzung kam.

Liebe Grüße

Hendrik


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