Informaton und Beteiligung am Auswahlverfahren (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 04.03.2019, 14:08 (vor 1886 Tagen) @ Schnarchi-x

Moin Moin Ralf,

Deine letzte Frage, ob Du Dich verrannt hast, beantwortet Radio Eriwan mit einem entschiedenen "Jein".

Ich würde einen anderen Weg empfehlen, den Du jetzt auch noch einschlagen kannst.

Der Arbeitgeber muss Dich über die Bewerbungen von Schwerbehinderten informieren (§164 SGB IX) und Du hast per Gesetz § 178, 3 SGB IX auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Da Du im öffentlichen Dienst arbeitest gilt auch der § 165, das Schwerbehinderte immer dann eingeladen werden müssen, wenn es nicht von vorne herein ersichtlich ist, dass die Stelle mit Ihnen nicht besetzt werden kann.
Daher kannst Du die Bewerbungen daraufhin prüfen, ob die Qualifikationen, die in der Ausschreibung genannt sind, bei diesen erfüllt sind und aufgrund der Gesetzeslage auf einer Einladung bestehen.

Eine Aussetzung, ohne eine solche Prüfung halte ich für kein geeignetes Mittel, da die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch, wenn sich z.B. ein Krankenpflegel auf eine Arztstelle bewirbt, tatsächlich entbehrlich ist.

Wichtig ist, die Prüfung bezieht sich nur auf die Ausschreibung, denn auf diesen Text hin haben sich die Menschen beworben.

Bei dem laufenden Antragsverfahren ist die Frage, ob bei Euch eine Inklusionsvereinbarung und/oder ein Schwerbehindertenerlass existiert, in der/m geregelt ist, dass Beschäftigte in einem solchen Verfahren vorläufig wie Schwerbehinderte zu behandeln sind. Dann wäre auch diese/r Kollege/in einzuladen, ansonsten nicht.

Sollte der /die Kollege/in im letzten Fall, in dem die Kriterien der Schwerbehinderung nicht erfüllt sind, aus gesundheitlichen Gründen einen neuen Arbeitsplatz benötigen, und ist hierzu im BEM bei Euch etwas geregelt, dann würde ich dieses an den PR abgeben, mit der Anregung, dass dieser bei vorliegender Eignung auf einer Einladung besteht.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Hendrik
Ps: Für mich liest sich das, als wärest Du ggf. neu im Amt. Mach eine Schulung bzw. berate Dich bei erfahrenen Kräften, bevor Du mit solchen Fettnäpfchen um Dich wirfst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion