Informaton und Beteiligung am Auswahlverfahren (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 05.03.2019, 06:31 (vor 1885 Tagen) @ Schnarchi-x

Moin Moin Ralf,

sorry für meine falsche Schlussfolgerung bezüglich Deiner SBV Tätigkeit.

Wenn der Arbeitgeber das Verfahren trotz Aussetzung weiter betreibt, behindert er aus meiner Sicht die SBV Arbeit. Da Du in einer Behörde arbeitest, gibt es vermutlich eine Hauptschwerbehindertenvertretung. Zudem ist bei Einstellungen der Personalrat in der Mitbestimmung und es muss zum Nichteinigungsverfahren kommen, wenn der Personalrat aufgrund formaler Fehler eine Einstellung ablehnt.

Ich würde zudem wegen Behnderung im Amt - da eine ausgesetzte Maßnahme weiter betrieben wird - ankündigen, auf Kosten des Arbeitgebers eine Rechtsberatung einzuholen, zudem die Hauotvertrauensperson und die Beauftragte des Bundeslandes für Menschen mit Behinderungen und das Integrationsamt über diese rechtswidrige Vorgehensweise zu informieren.

Mal schauen, ob der Arbeitgeber diese öffentliche PR Aktion mag .....

Liebe Grüße

Hendrik


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