Vorstellungsgespräche (Einstellung)

Cebulon, Tuesday, 05.03.2019, 11:55 (vor 1885 Tagen) @ Schnarchi-x

Das zumindest 3 der schwerbehinderten Menschen hätten eingeladen werden müssen, ergab sich bereits direkt aus der Synopse.

Hallo Schnarchi,

das ist dilettantische Verfahrensdiskriminierung, vorsätzlicher Rechtsbruch, Dienstvergehen bzw. sowieso SBV-Behinderung, sofern die wohl neue verbeamtete (?) Leitung bewusst sbM nicht einlädt oder nicht einladen lässt, soweit sb Bewerber das Anforderungsprofil dieser Stellenausschreibung erfüllen und nicht offensichtlich ungeeignet sind.

Sollten diese schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerber AGG-Entschädigung fristgerecht wegen Verfahrensdiskriminierung einklagen beim ArbG, wird das öffentlich beim ArbG verhandelt mit wohl vergleichsweise hoher Entschädigung (pro Fall) wegen systematischer, bewusster und mehrfacher Diskriminierung. Solche Gerichtsverhandlungen werden wohl auch die Lokalpresse interessieren.

Ich habe das Auswahlverfahren ausgesetzt, der AG fährt trotzdem mit Auswahlgesprächen fort.

Kann mir nicht vorstellen, dass die neue Leitung über die Einstellung entscheidet, ohne die sbM einzuladen, da sie sich ja sonst gleich mehrfach angreifbar machen würde (Personalrat bzw. ggf. Disziplinarverfahren). Ob SBV eine Fortführung von Vorstellungsgesprächen an sich aussetzen kann, das erscheint mir eher fraglich.

Sollte aber die neue Leitung meinen, dass eine "Vorauswahl" von Vorstellungsgesprächen sbM generell entbindet nach § 165 SGB IX, so dürfte sich Hamburg wohl auf dem "Holzweg" befinden nach der Rechtsprechung (Teilhabeerlass 2012 HH, S. 11/12, zur "Vorauswahlentscheidung"). Manche brauchen etwas länger, aber nach der ersten AGG-Entschädigung kapieren das alle.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion