Vorstellungsgespräch (Einstellung)
Ich wurde als SBV nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen .
Es geht um eine Mitarbeiterin die einen GdB von 50 hat .
Sie soll Wohnbereichsleitung werden .
Es kam zu einer Festellungsklage seitens des Arbeitgebers .
Hier wurde seitens des BR angebracht das die SBV nicht informiert wurde.
Der Anwalt des Arbeitgebers behauptet nun die SBV könne auch im Nachhinein informiert werden , ist das richtig ?
Gibt es eine Frist ?
Geht das überhaupt?