Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Westbrink, Tuesday, 26.03.2019, 19:12 (vor 1829 Tagen)

Ich wurde als SBV nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen .
Es geht um eine Mitarbeiterin die einen GdB von 50 hat .
Sie soll Wohnbereichsleitung werden .
Es kam zu einer Festellungsklage seitens des Arbeitgebers .
Hier wurde seitens des BR angebracht das die SBV nicht informiert wurde.
Der Anwalt des Arbeitgebers behauptet nun die SBV könne auch im Nachhinein informiert werden , ist das richtig ?
Gibt es eine Frist ?
Geht das überhaupt?


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