Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Cebulon, Tuesday, 26.03.2019, 20:46 (vor 1851 Tagen) @ Westbrink

Der Anwalt des Arbeitgebers behauptet nun, die SBV könne auch im Nachhinein informiert werden. Geht das überhaupt?

Klar, hilft aber nichts etwa bei AGG-Klagen wegen Verfahrensdiskriminierung lt. Rechtsprechung. Aus Deinem Post wird mir jedoch nicht klar, um was es da bei dieser "Festellungsklage" eigentlich geht.

Gruß,
Cebulon


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