Vorstellungsgespräch (Einstellung)
Der Anwalt des Arbeitgebers behauptet nun, die SBV könne auch im Nachhinein informiert werden. Geht das überhaupt?
Klar, hilft aber nichts etwa bei AGG-Klagen wegen Verfahrensdiskriminierung lt. Rechtsprechung. Aus Deinem Post wird mir jedoch nicht klar, um was es da bei dieser "Festellungsklage" eigentlich geht.
Gruß,
Cebulon