Vorstellungsgespräch (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 03.04.2019, 14:52 (vor 1822 Tagen) @ LuckyLuke

Hallo zusammen,

Hallo,

das hier

Wir werden nun klären, ob diese Person die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wünscht und halten Sie auf dem Laufenden.

ist höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Der AG hat hier gar nichts zu "klären". Die aktive Frage des AG nach Beteiligung der SBV ist idR unzulässig, da sie eine suggestive Beeinflussung darstellt. Auch die Vorlage eines Formulars zur Ablehnung durch den AG fällt darunter (Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 152ff)

--
&Tschüß

Wolfgang


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