Datenschutz-Verfahrensverzeichnis (Allgemeines)

Almut, Wednesday, 10.04.2019, 13:57 (vor 1842 Tagen) @ Cebulon

Danke für die schnelle Antwort. Im Prinzip verlangt das der Arbeitgeber. Das Urteil habe ich auch gefunden, allerdings ist die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen der Auffassung, dass es anders ist aber ihre Rechtsauffassung sich noch ändern kann.
Irgendwie würde ich ungern eine Auflistung (fast)aller meiner Tätigkeiten und der Arten von Daten dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Außerdem symbolisiert das doch auch, dass ich in Bezug auf Datenschutz den Vorgaben meines Arbeitgebers voll unterliege. Aber natürlich halte ich mich an die gesetzlichen Vorschriften und finde Datenschutz/Datensicherheit und Verschwiegenheit grade als SBV sehr wichtig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion