GDB 30 bis 49 information vom AB an SBV (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 11.04.2019, 14:52 (vor 1814 Tagen) @ P.Stephan

Muss, oder sollte der Arbeitgeber mich über diese Mitarbeiter mit Behinderung unterrichten?

Hallo Stephan, sollte es sich um eine Einrichtung des Landes Niedersachsen handeln, bzw. diese Schwerbehindertenrichtlinien 2016 gelten, muss m.E. die SBV klar unterrichtet werden, jedenfalls sofern laufender Antrag laut dem Abschnitt 1.2 Absatz 2 dieser Schwerbehindertenrichtlinien. Sofern keine sonstige Rechtsgrundlage, darf grundsätzlich sonst nicht unterrichtet werden bei GdB unter 50 ohne Gleichstellung (ohne deren Einverständnis).

"Beschäftigten, die einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt haben, wird empfohlen, ihre Personalstelle hiervon schriftlich zu unterrichten. Bis zur Entscheidung über den Antrag sind sie unter Vorbehalt als schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen zu behandeln."

Im Fürsorgeerlass Niedersachsen heißt es ...

Einen Fürsorgeerlass gibt es nicht (mehr) in Niedersachsen mit Deinem zitierten Wortlaut.

Gruß,
Cebulon


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