Niedersachsen: GDB unter 50 information vom AB an SBV? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.04.2019, 14:03 (vor 1838 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin,

Du bist laut Schwerbehindertenrichtlinie nicht für Behinderte zuständig. Aber in dem Erlass steht auch, dass die Arbeitgeber bei Beschäftigten mit einem GdB unter 50 prüfen sollen, ob einzelne Bestimmungen auch auf diese anwendbar sind. Hierüber könnte man ggf. über den PR die Beschäftigten informieren. Zudem könntest Du die Beschäftigten mit einem GdB ab 30 in Kenntnis darüber setzen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten gibt, sich mit den Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen und Ihnen ein Beratungsgespräch darüber anzubieten.
Außerdem sollte man von Zeit zu Zeit die Beschäftigten dahingehend informieren, dass sie ab Antragsstellung bis zu einem rechtskräftigen Bescheid wie ein/e Schwerbehinderte/r zu behandeln sind.
Dazu müssen Sie die Eingangsbestätigung dem Arbeitgeber zukommen lassen.

Zu dem ganzen vgl. 1.2., 1.4., 1.5. der Richtlinie.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion