GDB 30 bis 49 information vom AB an SBV (Allgemeines)
Hallo Cebulon,
1.4
Die Richtlinien gelten nicht für Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzung der Nummer 1.2 nicht erfüllen. Dennoch hat der Arbeitgeber oder Dienstherr für diesen Personenkreis aufgrund der Behinderteneigenschaft eine gegenüber nicht behinderten Beschäftigten erhöhte Fürsorgepflicht.
Dies habe ich aus der Schwerbehindertenrichtlinie 2016 Niedersachsen und wir sind ein Staatstheater.
Also sehe ich es richtig dass meinem Arbeitgeber nach dieser Schwerbehindertenrichtlinie auch Mitarbeitern mit Behinderungen unter 50 und ohne Gleichstellung eine besondere Fürsorgepflicht hat und um dies zu überwachen bräuchte die SVB Informationen über solche Beschäftigte wenn sie dem Arbeitgeber bekannt sind ?
Danke
Stephan