Erwerbsminderung ohne Einverständnis (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 15.04.2019, 16:36 (vor 1810 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

war sie bei einer Betriebsärztin oder zu einem vertrauensärztlichen Gutachten? Kann ja beides bei derselben Stelle oder Firma sein.

Ersteres ist ungefährlich, die Meinung der Betriebsärztin muss ja nicht von übermäßigem Fachwissen getrübt sein. Letzteres wäre vor dem Hintergrund eures Tarifvertrages (TVÖD) brandgefährlich, da es dann zu einer Aufforderung kommen kann, der möglicherweise auch erst mal Folge geleistet werden muss.

Ob nun die DRV so nett ist und mitspielt, steht auf einem anderen Blatt, da die an ein eventuelles Gutachten nicht gebunden sind und selbst amtlich ermitteln müssen.

Wichtig ist, dass ihr genau die entsprechenden Klauseln eures Tarifvertrages durchleset, denn da sind Bedingungen und Fristen formuliert die ihr unbedingt kennen müsst.

Sich mal ganz langsam einen Kontakt entweder zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt herzustellen wäre sicherlich nicht verkehrt.

Ist die Kollegin schwerbehindert? Dann bitte auch an das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst denken, im Saarland auch an die Arbeitskammer.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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