Ergänzung der Rechtsquellen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 17.04.2019, 08:36 (vor 1835 Tagen) @ garda

Hallo,

danke, der Unterschied war mir nicht ganz klar.
es ist im Übrigen §167.
Egal, ich habe mir dies auch durchgelesen.
Im BEM werde ich zumindest bei schwerbehinderten immer hinzugerufen.
Im Absatz 1 steht, dass der AG die SBV und die genannten Vertretungen in § 176 und das Integrationsamt einschaltet.
Leider läuft dies nicht immer so. Der AG wendet sich manchmal an mich und dann lässt er es laufen.
Also bin ich meist die, die sich dann durchwurschtelt und die sich Rat beim Integrationsamt holt.

Ich habe noch einen anderen Fall, da ist es so, dass die Mitarbeiterin ihren alten Job nicht mehr machen kann, weil sie mit ihrem kaputten Fuß nicht mehr so viel Laufen kann.
Das wurde versucht, in einem BEM zu klären. Klären heißt, dass man ihr gesagt hat, sie solle sich bestenfalls anders orientieren (auswärts) oder eine Umschulung machen, sonst drohe ihr die Kündigung, da sie ihre Arbeitsleistung nicht mehr bringen kann und der AG ihr ansonsten keinen Job anbieten kann.
Wir ( die Mitarbeiterin und ich) haben dann das Integrationsamt eingeschaltet und nicht der AG. Er war schnell fertig. Die Betriebsärztin hat eine Negativprognose in ihrer Stellungnahme geschrieben, obwohl die Behandlung noch nicht beendet ist und was sie schreibt, ist für den AG Fakt.
Jetzt kommt der IFD mit zum nächsten BEM......ich freu mich schon!

Vielen Dank nochmal für eure Antworten!
Frohe Ostern..................

--
Gruß
Vertigo


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