Erwerbsminderung ohne Einverständnis (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.04.2019, 18:08 (vor 1837 Tagen) @ Vertigo

Moin Moin Vertigo,

erst mal: Die Sackgasse ist eine Kreuzung.
Auch bei den anderen weiterführenden Straßen gibt es Stolperfallen.
Wichtig ist, vor den Wegen die Kollegin befragen, welchen Weg sie gehen will, da es ihr Weg sein soll und muss und nicht zwingend Deiner.

Wegmöglichkeiten:

Du kannst im BEM den Arbeitgeber fragen, wann er denn endlich ein Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX beantragen will, wenn er die Mitarbeiterin für so eingeschränkt hält, dass er keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann. Hier könnte sie von einem/r Gutachter/in über das I-Amt untersucht werden, kommt diese/der allerdings zu der Erkenntnis, dass die Erwerbsminderungsrente berechtigt ist .......

Oder, die Kollegin beantragt eine medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation. Wenn hier die Empfehlung, Einsetzbarkeit, aber mit Einschränkungen herauskommt, dann ist alles gut, kommen Hilfestellungen der DRV in Betracht, ist auch alles im grünen Bereich. Sieht die Reha allerdings auch eine Teil- bzw. volle Rente als berechtigt an ......

Oder den IFD mit einschalten, damit dieser auch über Hilfestellungen der Schwerbehinderten nachdenken kann. Der IFD kann auch zum BEM dazu kommen und Hilfestellungen wie Job Coaching o.ä. anbieten.

Wenn die Kollegin den Kopf in den Sand steckt und gar nichts macht, kann ihr entweder mangelnde Mitwirkung, oder aber auch Unfähigkeit, eigenständig Wege zu gehen, vorgeworfen werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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