Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.06.2019, 13:44 (vor 1775 Tagen) @ sachse

Hallo,

eine Mitteilung (kein Antrag) an den AN nach § 207 SGB IX darf nicht dazu führen, daß der betroffene AN keine Gleitzeit mehr im Rahmen geltender Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen in Ansprüch nehmen kann. Dies wäre eine unzulässige Diskriminierung.

Allerdings sollte sich der AN doch genau überlegen, was er will. Denn bestimmte Teilbereiche der Arbeit wie zB Dienstreisen von der Erklärung auszunehmen, dürfte mE nicht durch den § 207 gedeckt sein, der eben nur den 8-Stunden-Tag als starres Zeitmuster kennt.

Sofern es um eine individualisierte Regelung geht, wäre hierfür aus meiner Sicht empfehlenswert, ein Vorgehen nach § 164 Abs. 5 SGB IX zu prüfen - vor allem da der betroffene AN ja eh' schon TZ arbeitet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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