Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Allgemeines)

WoBi, Monday, 17.06.2019, 21:10 (vor 1769 Tagen) @ sachse

Hallo sachse,

Mehrarbeit und Überstunden werden oft als gleich gesehen. Gemeinsam ist, dass mehr gearbeitet wird, als vereinbart ist. Die genaue Unterscheidung liegt in der zeitlichen Lage, wann die Arbeitsleistung erbracht wird.

Im groben Allgemeinen: Wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, liegen Überstunden vor. Wenn nach einem 8-Stunden-Arbeitstag weitere Arbeitsleistungen bis zur Höchstgrenze nach dem Arbeitszeitgesetz angeordnet sind, liegt Mehrarbeit vor.
Wobei der öffentliche Dienst seine eigene Definition im TVöD zu den Begrifflichkeiten und den Zuschlägen (§ 6-8) hat.

Ein schwerbehinderter Mensch kann auf eigenes Verlangen von der Ableistung von Mehrarbeit nach § 207 SGB IX sich freistellen lassen. Im Urteil vom 08.11.1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88 hat das BAG hierzu eine Definition versucht. Hier sehe ich ein Problem bei schwerbehinderten Menschen, die z.B. wegen ihrer Behinderung in Teilzeit arbeiten. Mehrarbeit müsste hier bereits beim Überschreiten der individuell vereinbarten Arbeitszeit beginnen.

Gleitzeit ist eine Vereinbarung/Regelung zur zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitsleistungserbringung. Es soll dem Arbeitnehmer ermöglichen die Erbringung seiner Arbeitsleistung mit seinen privaten Bedürfnissen in „Einklang“ zu bringen. Z.B. Kind zur Krippe/Kindergarten/Schule bringen oder dem Stau ausweichen.

Ein Gleitzeitkonto ist aber kein „verstecktes“ (zuschlagsfreies) Mehrarbeitskonto. Noch kann mittels Gleitzeit z.B. die Mitbestimmung von BR/PR zur Anordnung von Mehrarbeit ausgehebelt werden. Wenn Mehrarbeit angeordnet wird, ist diese auch zu vergüten und zuvor zu genehmigen.

Und Teilzeitkräfte sind nicht die Auftragsspritzenreserve, um den Personalstand „schlank“ zu halten. Dies vor allem, wenn schwerbehinderte Menschen aus behinderungsbedingten Gründen nur noch Teilzeit, bei reduziertem Einkommen, arbeiten können.
Bitte nicht alles in „Ein-Topf“ werfen.;-) und verrühren.

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Gruß
Wolfgang


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