Personalausschuss SBV Teilnahme (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 26.06.2019, 09:44 (vor 1738 Tagen) @ Nobi69

Hallo und guten Morgen

Bei uns ist eine Sitzung des Personalausschusses einberufen worden. Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht. Mein Hinweis das die SBV das Recht hat an -
allen Ausschüssen ! teilnehmen darf.... wird vom BR nicht akzeptiert.
Kann jemand kurzfristig Auskunft geben.... der Ausschuss trifft sich heute Mittag .

Hallo Nobi,

wir sind hier bei gesetzlichen Regelungen deren dauerhafte Nichtbeachtung den Weiterbestand des BR beenden kann.

§ 178 SGB IX sagt ganz klar:
(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen;

Punkt. das Gesetz gilt übrigens auch für euren BR, vermutlich kennt er das einfach nicht.

Leider ist das BetrVG nicht ganz so klar:

§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Die Teilnahme an Ausschusssitzungen kann man als ultima ratio sogar einklagen, was die Zusammenarbeit sicherlich nicht fördert, bei manchen Sturköpfen aber durchaus erfolgen muss.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion