Personalausschuss SBV Teilnahme (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.06.2019, 10:31 (vor 1765 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

dann sollte dieser BRV doch mal seine eigene Fachkommentierung aufschlagen:

Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, § 32 Rn17:
"Die SchwbVertr. ist nach § 32 berechtigt, an allen Sitzungen des BR (nicht nur an solchen, auf denen Fragen der Schwbeh. behandelt werden, beratend teilzunehmen (...) Nach § 178 Abs. 4 besteht dieses Recht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR."

ErfK, Koch, § 32 BetrVG Rn 1:
"Die SBV hat ein beratendes Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BR ... . Sie wird ergänzt durch § 178 IV 1 SGB IX, wonach ein Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen (...) und an den Bespr. des BR mit dem AG nach § 74 I besteht ...
Das Beratungsrecht ggü. dem BR ist umfassend, nicht auf die spezifischen Angelegenheiten der SBV beschränkt."

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion