Personalausschuss SBV Teilnahme (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 26.06.2019, 15:19 (vor 1756 Tagen) @ Nobi69

Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht.

Hallo, dem ist wohl die Hitze zu Kopf gestiegen? Dessen exklusivem „Halbwissen“ stehen die Gesetzesmaterialien und auch das amtliche BIH-Fachlexikon 2018 entgegen unter dem Stichwort SBV, Abschnitt Teilnahmerecht. Hat denn von denen keiner eine BR-Grundschulung besucht? Da fehlt elementares Basiswissen für BR-Ausschüsse. Dessen „ewiggestrige“ Behauptung, dass das Teilnahmerecht von bestimmten Themen einer Sitzung abhinge, ist eine plumpe „Lüge“. Hiervon steht nichts im Gesetz, nichts im SGB IX, nichts im BetrVG oder sonst.

Teilnahmerecht: „Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen einzuladen.“

Gruß,
Cebulon


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