Direktionsrecht bei sb und gl Mitarbeitern (Umgang mit Arbeitgeber)

Moana, Wednesday, 24.07.2019, 14:55 (vor 1736 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserem Lagerhaus werden in letzter Zeit sehr häufig sb und gl Kollegen in andere Abteilungen geschickt um dort auszuhelfen, wenn in der eigenen Abteilung nichts zu tun ist oder wenn Not am Mann ist etc...

Die MA haben alle denselben Vertrag als Lagerarbeiter ohne eine Angabe der Abteilung darin. BR und Personalstelle berufen sich darauf und sagen, wenn die MA in eine andere Abteilung geschickt werden sei dies keine Versetzung, da sie ja generell für das ganze Lager eingestellt seien.

Nun unterscheiden sich aber die Tätigkeiten die sie in den einzelnen Abteilungen ausführen müssen teils doch schon sehr! Manche müssen in ihrer Stammrolle z.B. nur Sachen bis 5 Kilo heben, in der anderen Abteilung sind es dann aber schon wieder Teile bis zu 30 Kilo. Andere kommissionieren "Kleinteile" und werden dann nach ihrem Urlaub plötzlich als Staplerfahrer eingesetzt, wo sie wiederum große und sperrige Sachen händeln müssen. Man wird vom Wareneingang in den Warenausgang geschickt, von der Verpackung ins Shipping etc...

Gehört das zum Direktionsrecht des Arbeitgebers? Auch den sb und gl Kollegen gegenüber? Meines Erachtens nach nicht! Und § 178 Abs.2 des SGB IX, nach dem die SBV in ALLEN Belangen informiert werden muss, wird auch nicht eingehalten. Ich erfahre größtenteils erst Tage später durch Zufall von diesen Umsetzungen, wenn die MA meist schon auf dem Zahnfleisch gehen...

Kann ich dieses Spiel irgendwie unterbinden oder muss ich das so laufen lassen?

Vielen Dank im Voraus!


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