Datenschutz... (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 02.08.2019, 11:08 (vor 1726 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

Bei uns im Betrieb werden täglich Dienstlisten ausgehangen, bei den jeder der ca. 400 MA ...namentlich erwähnt, seine Dienste für die kommenden Tage einsehen kann. Auf diesen Listen ist unter anderem gleichsam einsehbar, wer AU , oder in REHA, oder BG krank ist..!

Was haltet ihr davon, ist das gerade nach der neuen DSVGO überhaupt erlaubt...?

kurz: Unzulässig nach altem und neuen Recht, sofern die einzelnen Beschäftigten hierzu keine Einwilligung erteilt haben. Bei 400 MA müsste ja auch ein Datenschutzbeauftragter existieren, den man diesbezüglich ansprechen kann.

Sofern das nicht zur Besserung führt, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte aufgeführt, welche Aufsichtsbehörde (in der Regel ist es die/der Landesdatenschutzbeauftragte) anzusprechen ist: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html

In unserem Konzern ist es seit Jahren üblich, dass die MA zu den von uns (BR+SBV) ausgestellten Infoständen zu den Gesundheitstagen in der Arbeitszeit gehen können. Das wird uns in diesem Jahr von den Geschäftsleitungen im Konzern verweigert. Wie würdet ihr damit umgehen...?

Werden die Gesundheitstage (auch) vom Arbeitgeber veranstaltet? Falls nicht, ist ein Besuch erstmal Privatsache. Gegebenenfalls könnte ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung entstanden sein, das zu beantworten überlasse ich aber den Spezialisten fürs Arbeitsrecht ;-)

Für zielführender würde ich erachten, dem Arbeitgeber nochmals den Nutzen aufzuzeigen (z. B. mit Blick auf Verringerung von AU-Zeiten) und Maßnahmen einzuleiten, so dass ein mißbräuchlicher Nutzen der Arbeitszeit (Kollege XY meldet sich ab, verbringt eine halbe Stunde am Infostand und geht dann bezahlt in den Feierabend) vermieden wird - sofern das die Bedenken des Arbeitgebers sind. Deshalb vielleicht man nachfragen, warum der Arbeitgeber es nicht mehr unterstüzt. Besuche können ja auch abteilungsweise oder in einem bestimmten Zeitfenster organisiert werden.

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Gruß
Matthias


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