Datenschutz... (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 02.08.2019, 13:39 (vor 1727 Tagen) @ Nobi69

Auf diesen Listen ist unter anderem gleichsam einsehbar, wer AU , oder in REHA, oder BG krank ist..!

Hallo Nobi, jetzt "fehlen" eigentlich nur noch die Art der Erkrankung bzw. die genauen Diagnosen. Ist vorrangiges Thema für’s nächste Monatsgespräch für Betriebsrat: Dann sollte Spuk augenblicklich zu Ende gehen. Ansonsten betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder behördliche Datenschutzaufsicht. In derartigen ausgehängten Listen haben Abkürzungen wie AU, REHA, BG natürlich nichts zu suchen! Nicht erst seit § 26 BDSG und DSGVO, sondern selbstverständlich schon lange zuvor.
www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html

Gruß,
Cebulon


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