vorstellungsgespräche (AGG)
hallo leute,
die frage taucht immer wieder auf und wurde mal so, mal so entschieden.
ist die frage nach behinderung bei vorstellungsgesprächen zulassig> muß sie wahrheitsgemäß beantwortet werden oder gilt analog zur schwangerschaftsfrage, dass nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden kann>
nach meinen informationen sagt die EU richtlinie, diese frage sei diskiriminierend. wer hat verläßliche aktuelle resourcen>
danke, traute