vorstellungsgespräche (AGG)

traute, Wednesday, 28.06.2006, 07:44 (vor 6515 Tagen)

hallo leute,
die frage taucht immer wieder auf und wurde mal so, mal so entschieden.
ist die frage nach behinderung bei vorstellungsgesprächen zulassig> muß sie wahrheitsgemäß beantwortet werden oder gilt analog zur schwangerschaftsfrage, dass nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden kann>

nach meinen informationen sagt die EU richtlinie, diese frage sei diskiriminierend. wer hat verläßliche aktuelle resourcen>

danke, traute


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion