Ist die Frage nach dem Schwerbehindertenausweis zulässig? (AGG)

Wolfgang E., Wednesday, 02.08.2006, 11:32 (vor 6480 Tagen) @ traute

» Die EU-Richtlinie ist aus 2000 und steht über nationalem Recht. Damit verlieren Urteile aus der Vergangenheit ihre Wirkung als logische Folge...

Die EU-Richtlinie gilt jedenfalls grundsätzlich für den öffentlichen Dienst in Deutschland als unmittelbar geltendes Recht aufgrund der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union. Demnach ist die isolierte Frage etwa nach einer Schwerbehinderung, einer Behinderung oder nach einem Schwerbehindertenausweis nicht mehr zulässig bzw. nach EU-Recht diskriminierend und daher die entgegenstehende Rechtsprechung aus den 80-er und 90-er Jahren insoweit hinfällig.

Die nach wie vor verbreiteten Personalbögen mit der Frage nach einer Schwerbehinderung oder Behinderung sind illegal, diskriminierend und verfassungswidrig!

Das vom Bundestag und Bundesrat bereits beschlossene AGG bringt eine klare Rechtsgrundlage für Betriebe und Verwaltungen! Nachfolgend einige Kontextlinks zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) sowie zur Frage der Offenbarung einer Schwerbehinderung:
http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601780.pdf


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