vorstellungsgespräche (AGG)
ich bin deiner meinung. die EU richtlinie ist aus 2000 und steht über nationalem recht. damit verlieren urteile aus der vergangenheit ihre wirkung als logische folge.
ich werde mich diesbezüglich nochmal mit der AG SBV des bundes in verbingung setzen und weiter berichten.
gruß, traute
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