vorstellungsgespräche (AGG)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 28.06.2006, 12:35 (vor 6515 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
nach meinem Wissen geht die aktuelle Rechtsprechung noch von zulässiger Frage und wahrheitsgemässer Aussage aus:

BAG Urteil AZ 2 AZR 923/94 (von 1995) Zitat: " "Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist (Fortführung von BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB). Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen."

Somit sind Fragen nach der Schwerbehinderung nach der Rechtsprechung des BAG (noch) zulässig. Seit Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie vom 27.11.2000 und deren Umsetzung in § 81 Abs. 2 SGB IX trifft diese Rechtsprechung jedoch verstärkt auf Kritik in der Rechtslehre und der unterinstanzlichen Rechtsprechung. Es wird gefordert, die zulässigen Fragen nach Schwerbehinderung und Schwerbehinderteneigenschaft auf die Fälle zu beschränken, in denen der Arbeitgeber aufgrund des arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofils ein besonderes Informationsbedürfnis hat. Es ist nicht auszuschließen, dass hier in absehbarer Zukunft eine Rechtsprechungsänderung erfolgt.

Bisher habe ich hierzu aber keine neueren Rechtssprechungen gesehen...

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit


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