SBV bei einem GdB unter 50% ? (BEM)

Andreas-B, Wednesday, 04.09.2019, 09:52 (vor 1696 Tagen)

Hallo Leute!

Ich würde gern wissen:
Die Zuständigkeit der SBV beim BEM beschränkt sich doch auf MA mit einem GdB von 50% und höher oder?

In unserem Betrieb höre ich allerdings ab und zu die Meinung, dass das auch für einen GdB unter 50% und gleichgestellte Personen gilt. Das kann ich aber aus dem §167 Abs.2 so nicht lesen, da beschränkt sich die Angabe auf schwerbehinderte Menschen. Konkret habe auch leider über die Sufu nichts gefunden..
Kann da wer was zu schreiben?

Danke

Andreas


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