SBV bei einem GdB unter 50% ? (BEM)

wurzelkasper, Wednesday, 04.09.2019, 10:56 (vor 1696 Tagen) @ Andreas-B

Ich sehe die Beteiligung beim BEM auch für Gleichgestellte. Die sind Schwerbehinderten ja gleichgestellt.

Das im Gesetz nicht immer Schwerbehinderte und Gleichgestellte steht sehe ich nicht als Möglichkeit die Gleichgestellten für viele Themen des SGB IX "auszugrenzen".


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