SBV bei einem GdB unter 50% ? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 04.09.2019, 13:03 (vor 1693 Tagen) @ Andreas-B

Hallo,

wenn diese zwei Langzeitkranken AN nicht schwerbehindert sind, dann beginnt Deine gesetzliche Zuständigkeit erst dann, wenn sie eine Beratung über die Stellung eines Antrags auf einen GdB wünschen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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