SBV bei einem GdB unter 50% ? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 04.09.2019, 15:25 (vor 1694 Tagen) @ Andreas-B

Hallo,

Du bist zuständig für schwerbehinderte und gleichgestellte AN gem. § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.


Für behinderte AN bist Du gem. § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nur dann zuständig, wenn sie einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen und Dich um Rat bzw. Hilfe bitten - dann aber auch nur für die Antragstellung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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