SBV bei einem GdB unter 50% ? (BEM)
Hallo,
Du bist zuständig für schwerbehinderte und gleichgestellte AN gem. § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.
Für behinderte AN bist Du gem. § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nur dann zuständig, wenn sie einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen und Dich um Rat bzw. Hilfe bitten - dann aber auch nur für die Antragstellung.
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&Tschüß
Wolfgang