Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 18.09.2019, 09:45 (vor 1676 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin,

die Bezeichnung ist nicht veraltet, wird bei den Unfallkassen weiter verwendet. Da hier lediglich die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit beinhaltet sind, ist der GdB in der Regel mindestens identisch.
Daher würde ich hier eine Einladung mit Einbeziehung SBV vorschlagen. Bezieht sich der Sachverhalt auf einen Arbeitsunfall eines/r Beschäftigten, dann erst recht.

Liebe Grüße

Hendrik


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