Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.01.2020, 15:17 (vor 1565 Tagen) @ maiklewa

Moin Moin Maiklewa,

hier die Regelungen des BAG Urteils von 2014 dazu, die ich in einem Kommentar von Hensche.de so zusammengefasst gefunden habe:

"Will ein schwer­be­hin­der­ter Be­wer­ber den be­son­de­ren Schutz des SGB IX in An­spruch neh­men, muss er auf sei­ne Schwer­be­hin­de­rung im Be­wer­bungs­an­schrei­ben oder "un­ter deut­li­cher Her­vor­he­bung im Le­bens­lauf" hin­wei­sen. Un­auffälli­ge In­for­ma­tio­nen oder ei­ne in den wei­te­ren Be­wer­bungs­un­ter­la­gen be­find­li­che Ko­pie des Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses sind kei­ne aus­rei­chen­de In­for­ma­ti­on, so die Er­fur­ter Rich­ter.

Außer­dem muss der Be­wer­ber auf die Schwer­be­hin­de­rung bei je­der ein­zel­nen Be­wer­bung er­neut hin­wei­sen. Denn wer bei der letz­ten Be­wer­bung vor ei­nem hal­ben Jahr schwer­be­hin­dert war, muss es un­be­dingt auch noch zum Zeit­punkt ei­ner er­neu­ten Be­wer­bung sein. Da­her ist auch ei­ne Ko­pie des Aus­wei­ses für sich al­lein ge­nom­men nicht ge­eig­net, die Schwer­be­hin­de­rung im Zeit­punkt der Be­wer­bung mit­zu­tei­len, denn Aus­wei­se können nicht mehr ak­tu­ell und da­her un­rich­tig sein."

Liebe Grüße


Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion