Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)
Moin Moin Maiklewa,
hier die Regelungen des BAG Urteils von 2014 dazu, die ich in einem Kommentar von Hensche.de so zusammengefasst gefunden habe:
"Will ein schwerbehinderter Bewerber den besonderen Schutz des SGB IX in Anspruch nehmen, muss er auf seine Schwerbehinderung im Bewerbungsanschreiben oder "unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf" hinweisen. Unauffällige Informationen oder eine in den weiteren Bewerbungsunterlagen befindliche Kopie des Schwerbehindertenausweises sind keine ausreichende Information, so die Erfurter Richter.
Außerdem muss der Bewerber auf die Schwerbehinderung bei jeder einzelnen Bewerbung erneut hinweisen. Denn wer bei der letzten Bewerbung vor einem halben Jahr schwerbehindert war, muss es unbedingt auch noch zum Zeitpunkt einer erneuten Bewerbung sein. Daher ist auch eine Kopie des Ausweises für sich allein genommen nicht geeignet, die Schwerbehinderung im Zeitpunkt der Bewerbung mitzuteilen, denn Ausweise können nicht mehr aktuell und daher unrichtig sein."
Liebe Grüße
Hendrik