Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 17.09.2019, 23:53 (vor 1654 Tagen) @ maiklewa

MdE 50 oder 50 MdE oder 50 % Behinderung ...
Obwohl diese Bezeichnung veraltet ist?

Guck mal hier. Die MdE ist auch noch heute im SGB in Gebrauch, und Prozent statt Grad war m.E. begrifflich noch nie ganz korrekt. Dennoch dürfen Personaler das m.E. nicht einfach ignorieren. Selbst Amtsrichter und Amtsrichterinnen des ArbG München, Urteil von 13.08.2018 - 191 C 24919/16 - sowie die Presse sind nicht begriffsfest und schaffen es nicht immer, da sauber zu formulieren (70 % statt richtig 70 GdB). :-(

Hat die Berufsgenossenschaft zum Beispiel MdE von 50 festgestellt, dann entspricht dieses immer auch kraft Gesetzes einem GdB von 50. Die Höhe eines Grades der MdE wird gemäß § 56 SGB VII bestimmt. Wird z.B. auch so vom Finanzamt bei Steuerfreibeträgen akzeptiert - ohne weiteres. Nichts anderes gilt für Personaler.

Gruß,
Cebulon


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