Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.09.2019, 11:28 (vor 1675 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

ein von einer BG zuerkannter MdE ist verbindlich gleich zu setzen mit einem GdB, wenn der Betroffene keinen Antrag auf GdB gestellt hat gem. § 152 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Über die in diesem Thread geäußerten Mutmassungen zum MdE kann man sich eigentlich nur wundern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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