Reicht "GdB", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

SFliege, Thursday, 16.01.2020, 09:52 (vor 1565 Tagen) @ Monica99

Genau Monica99,

weil MdE und GdB zwei unterschiedliche Dinge sind, hatte Cebulon oben bereits darauf hingewiesen, dass man bei der Bewerbung den GdB angeben sollte.
Eine Schwerbehinderung wird über einen GdB festgestellt, insofern sollte man/frau, wenn man in einer Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hinweisen möchte, nicht einen MdE angeben.
Der MdE wurde bereits 2007 durch den GdS abgelöst, der ebenfalls nicht richtig für die Angabe einer Schwerbehinderung bei einer Bewerbung wäre. https://www.talentplus.de/lexikon/Lex-Minderung-der-Erwerbsfaehigkeit-MdE
Völlig ausreichend wäre natürlich auch die Angabe "schwerbehindert" ohne eine Angabe des GdB :-)


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