EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV (Allgemeines)

fisch21, Wednesday, 18.09.2019, 15:01 (vor 1680 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Teilbetrieb wurde vor 5 Jahren verkauft und die entsprechenden Mitarbeiter gingen in die Firma des Käufers über. Einer dieser ehemaligen Kollegen hat sich nun mit einer Frage zu seiner Schwerbehinderung an uns gewandt. Dürfen wir hier überhaupt eine Beratung durchführen, wenn der Kollege schon seit 5 Jahren nicht mehr zu unserem Betrieb bzw. zu unserer Firma gehört? Darf die SBV grundsätzlich nur die (aktuellen) Mitarbeiter des Betreuungsgebietes beraten?

Im voraus vielen Dank und viele Grüße
Carl:-)


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