EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 20.09.2019, 12:21 (vor 1678 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Ich berate allerdings gelegentlich auch mal ehemalige Kollegen die in der neuen Firma keine SBV haben. Ich war da auch schon in BEM Verfahren involviert. Natürlich hänge ich das nicht an die große Glocke und es wird sicher auch Grenzen geben aber ich kann da schon ein wenig breiten Rücken zeigen. Mein Arbeitgeber im ÖD lässt mich das aber auch machen und hinterfragt nicht. Ich bin aber auch komplett freigestellt und brauche keine Rechenschaft ablegen.

an der Stelle ein kurzer Hinweis:

Die Beratungsleistung ohne Mandatierung als gewählte Interessenvertretung kann die Grenzen des § 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG bzw. § 3 RDG überschreiten. In dem Fall wären die Voraussetzungen des § 6 RDG zu beachten. Für die Konsequenzen (§§ 9, 20 RDG) trägt übrigens allein die beratende Person Verantwortung. Und ja, es gibt Anwälte, die genau diese Verstöße an die zuständigen Stellen melden. Im Konfliktfall, wenn der Arbeitgeber also ggf. bereits einen Juristen am Tisch sitzen hat, wird der findige Anwalt von diesem Mittel auch Gebrauch machen.

Aus diesem Grund bietet es sich -wenn überhaupt- an, eine Rolle als "Beistand" einzunehmen. Klar sollte jedoch auch sein, dass eine entsprechende Person nicht im § 167 Abs. 2 SGB IX vorgesehen ist und man vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig ist. Wenn keine SBV gewählt ist, sitzt im Zweifel keine am Tisch.

--
Gruß
Matthias


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