EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 19.09.2019, 21:43 (vor 1680 Tagen) @ Monica99

Denn es ist ein sehr deutlicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Besonders auch weil es hier um Gesundheitsdaten geht!

Hallo Monica, welchen Paragraphen vom „Datenschutzgesetz“ meinst Du denn, gegen den „verstoßen“ werden könnte, wenn Ehemalige von ihren „Gesundheitsdaten“ erzählen?

Dieses kann merkliche negative rechtliche Folgen haben!!!!

Welche konkreten „negativen rechtlichen Folgen“ sollte das denn datenschutzrechtlich haben – wenn man da jemandem zuhört? Mit Mandat als SBV hätte das alles natürlich aber nichts zu tun, da durch nichts wahlrechtlich legitimiert, sondern eher mit „Freizeitvergnügen“ bzw. „kollegialer Hilfe“. Eine Amtstätigkeit ist das definitiv nicht!

Gruß,
Cebulon


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