EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV (Allgemeines)
Hallo fisch21,
die Antwort liegt in deiner Frage, die SBV darf grundsätzlich nur die Beschäftigten des Betreuungsgebietes beraten. Dafür wird die SBV von ihrer Arbeitsverpflichtung freigestellt.
Hier "grundsätzlich" deshalb, es könnte sich um einen Bewerber handeln oder es gibt Fragen bezüglich einer Vereinbarung im Rahmen des Firmenübertritts z.B. nach § 613a BGB.
--
Gruß
Wolfgang