Vertretung bei Urlaub... (Allgemeines)
Hallo Nobi, der erkrankte 1. Stelli kann nicht einfach pauschal dem 2. Stelli erklären, dass er während seiner Erkrankung „nicht verhindert“ sei. Da gehört schon mehr dazu laut ständiger Rechtsprechung. Ich fände das grds. unverantwortlich. Vergl. zu solchen „Zeitgenossen“ etwa die 255 Kommentare auf zeit.de
Gruß,
Cebulon