Vertretung bei Urlaub... (Allgemeines)
rHallo Cebulon,
Hallo Nobi, der erkrankte 1. Stelli kann nicht einfach pauschal dem 2. Stelli erklären, dass er während seiner „nicht verhindert“ sei. Da gehört schon mehr dazu laut ständiger Rechtsprechung.
Welche Rechtsprechung?? Az usw.!!
Grundsätzlich ist es so, dass der 1. Stelli bei Verhinderung der SBV im Rahmen der Verhinderungsvertretung das Mandat wahrnimmt. Weiter AU bedeutet eben nicht zwangsläufig "Mandatsverhinderung". Aber ja, erklärt sich die SBV oder Stelli in solchen Fällen als "Nichtverhindert", so muss er auch das Mandat wahrnehmen/ wahrnehmen können.
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mfg Monica