Verhinderungsvertretung bei Urlaub... (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 27.09.2019, 15:38 (vor 1673 Tagen) @ Cebulon

Aber ja, erklärt sich die SBV oder Stelli in solchen Fällen als "Nichtverhindert", so muss er auch das Mandat wahrnehmen/ wahrnehmen können.


Hallo, das ist eben zu wenig, wie schon geschrieben. Da müsste er sich nicht nur ggü. dem 2. Stelli erklären, sondern natürlich auch ggü. dem AG und dem BR. Und er müsste auch tatsächlich präsent sein z.B. bei BR-Sitzungen und Vorstellungsgesprächen. Ansonsten fällt diesem 2. SBV-Stellvertreter automatisch das Mandat kraft Gesetzes zu lt. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, soweit urlaubsbedingte Abwesenheit der VP und soweit gleichzeitig krankheitsbedingte Abwesenheit des 1. Stelli. Und bloße pro-forma-Erklärungen ändern daran nichts.

Außerdem geht es hier offenbar allein darum, diesen zweiten Stellvertreter gezielt und systematisch zu verhindern, obwohl gewählt, wohl weil hier die „zwischenmenschliche“ Kommunikation „gestört“ zu sein scheint zwischen den Dreien.

Gruß,
Cebulon

Hallo Cebulon,
die körperliche Anwesendheit sehe ich etwas anders. Persönliche Teilnahme an Br Sitzungen oder Vorstellungen sind keine Pflicht.
Beispiel:
VP bricht sich ein Bein. Hat einen Online Zugriff von zu Hause aus und erledigt vieles per Mail und Telefon..
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion