Verhinderungsvertretung bei Urlaub... (Allgemeines)
@Hotte
Genau das ist auch meine Frage, laut SGB lX ist bei Verhinderung , automatisch der nächste Stelli zu laden. Nur...bin ich als Stelli im Amt und erkläre mich trotz Krankheit oder Urlaub als „nicht verhindert“ nehme ich das Amt auch war und nicht der folgende Stelli.
Es gibt aber wie bei allem, immer unterschiedliche Sichtweisen.