Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 15.10.2019, 17:11 (vor 1626 Tagen)

Hallo Zusammen,

diesmal betrifft es mich selbst.

Der Inklusionsbeauftragte antwortet mir seit 20. August mehrfach nicht auf meine Email-Anfragen. Aus diesem Grund habe ich gestern den AG angeschrieben und ihn um ein Gespräch gebeten, dass den Inhalt haben soll das abzustellen.

Der Grund dass der Inklusionsbeauftragte mir nicht auf SBV Themen antwortet (auf andere Sachen sofort) liegt nach meiner Meinung darin, dass er Personalsachbearbeiter ist und seine Vorgesetze Fáchbereichsleiterin und darüber noch ein Bereichsleiter Personal existiert. Ich glaube er hat Anweisung mir auf verschiedene Sachthemen nicht zu antworten?

Der AG hat mir heute geantwortet mit allen 3 Personen auf CC, dass das Nicht-Antworten nicht geht, es aber wahrscheinlich den Grund der beruflichen Anforderungen (zu viel) hat und dass ich mich mit meinen Themen auch an die Fachbereichsleiterin und den Bereichsleiter Personal wenden soll.

Daraufhin habe ich geantwortet, dass nach meiner juristischen Auffassung mein alleiniger Ansprechpartner der Inklusionsbeauftragte ist und ich mich weder an die Fachbereichsleiterin Personal noch an den Bereichsleiter Personal wenden muss und allen klar sein muss, dass der Inklusionsbeauftragter für seine Entscheidungen ggf. haftet und nicht die anderen beiden Personen.

Bin ich da über das Ziel hinaus geschossen oder wie seht ihr das? Normalerweise müsste doch der Bereichsleiter Personal, der Prokura hat diese Tätigkeit ausfüllen und nicht ein Personalreferent.

Viele Grüße

Christian


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